Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Soziale Standards für staatliche Aus- und Weiterbildung bei der Reform des Vergaberechts aufnehmen

Expertinnen aus Gewerkschaften, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Jugendsozialarbeit fordern von der Politik, bei der geplanten Reform des Vergaberechts Regeln festzulegen, mit denen soziale, arbeitsrechtliche und qualitätsorientierte Mindeststandards im Bereich der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung für Erwerbslose garantiert werden. „Die derzeitige Vergabepraxis gewährleistet keine gleichbleibende Qualität, vielmehr führt sie zu Druck auf die Beschäftigungsbedingungen und zu einem Anstieg prekärer Beschäftigung durch Befristungen und Scheinselbstständigkeit. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass bei der Vergabepraxis künftig nicht mehr allein der Preis entscheidet“, sagte Petra Gerstenkorn, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

ver.di kritisiert seit längerem, dass Arbeitsmarktdienstleitungen dem wettbewerblichen Vergaberecht unterworfen sind. „Der Gesetzgeber muss die Reform nutzen, um hohe soziale und qualitätsorientierte Regeln festzuschreiben, etwa die zwingende Orientierung an Tarifstandards. Außerdem müssen bei der Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen stärker die nötige Ausbildung und Berufserfahrung des eingesetzten pädagogischen Personals berücksichtigt werden sowie die erwünschten Ziele, das heißt die Weiterbildungs- und Eingliederungserfolge der Teilnehmenden“, forderte Gerstenkorn.

Neben ver.di tragen auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband e.V., der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Evangelische Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V., der Kooperationsverbund Jugend-sozialarbeit sowie die GEW und der DGB die Forderung nach einer Reform des Vergaberechts mit.

Im Bereich der staatlichen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III arbeiten bundesweit rund 22.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Für sie gilt ein Mindestlohn bei einer 39 Stundenwoche in Ostdeutschland (ohne Berlin) von 2.119 Euro brutto, in Westdeutschland (einschl. Berlin) von 2.204 Euro brutto. In einigen Haustarifverträgen sind höhere Entgelte geregelt.

Quelle: Presseerklärung von ver.di, 18. März 2015



Experten_innengespräch zur Reform des Vergaberechts für Dienstleistungen, 18. März 2015, Präsentation als pdf_Datei


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.03.2015