Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Leichte Steigerung der Teilnehmerzahlen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung

Mit der Einführung der Hartz-Gesetze ab 2003 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) umgestellt. Bis 2002 diente die berufliche Weiterbildung insbesondere der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Seit 2003 hat sie die Funktion, Erwerbslose schnell in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. An zwei charakteristischen Merkmalen lässt sich diese Veränderung besonders gut ausmachen: An der Verkürzung der durchschnittlichen Maßnahmedauer und der Reduzierung der bewilligten Umschulungen.



Die Änderung der Geschäftspolitik der BA schlug sich nieder in einem extremen Rückgang der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen, von gut 350.000 im Jahr 2001 auf nur noch 114.350 im Jahr 2005. Die Teilnehmerzahlen sind inzwischen um ca. 21,5 % auf durchschnittlich 138.900 im ersten Halbjahr 2008 gestiegen. Gegenüber 2001 ist das jedoch ein Rückgang von gut 60 %.

Die Änderung der Förderpraxis scheint abgeschlossen. Die leicht gestiegenen Teilnehmerzahlen in 2008 sind kein Beleg für die Einsicht der BA, wieder verstärkt in die berufliche Weiterbildung zu investieren. Sie sind zwei ganz anderen Faktoren geschuldet, dem weiteren leichten Anstieg der beruflichen Weiterbildung im Regelkreis des SGB II und der prozyklischen Förderpraxis im Bereich des SGB III. Solange die Konjunktur brummt und die Wirtschaft nach Fachkräften ruft, lohnt sich die berufliche Weiterbildung als Eingliederungsinstrument in den Arbeitsmarkt.


Monatliche Teilnehmerzahlen in der beruflichen Weiterbildung



Der Verlauf der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen in der beruflichen Weiterbildung zeigt einen recht gleichmäßigen Anstieg von 2007 auf 2008 um gut 10 %. In den beiden Rechtskreisen des SGB II und SGB III ist die Entwicklung unterschiedlich stark ausgeprägt. Ohne die zunehmenden Aktivitäten der ARGEn wäre der Anstieg in 2008 deutlich niedriger ausgefallen.



Mit 55.310 TeilnehmerInnen im Rechtskreis des SGB III wurde im August 2007 die niedrigste Förderung der beruflichen Weiterbildung registriert. Seitdem schwankt die durchschnittliche Teilnehmerzahl um 70.000 (69.707 im Oktober 2007 – 70.708 im Juni 2008). Damit scheint die BA ihre geplante maximale Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis SGB III erreicht zu haben. Mehr gibt es nicht. Die Förderung im Rechtskreis SGB II ist dagegen erneut kontinuierlich angestiegen, von 53.547 im August 2007 auf jetzt 71.879 im Juni 2008.


Schlecht ausgebildet und wenig Chancen auf eine berufliche Weiterbildung



Die Chancen, eine berufliche Weiterbildung zu erhalten, sind in den beiden Rechtskreisen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bezogen auf die gemeldete Zahl von Erwerbslosen können im Regelkreis des SGB III gut 7 % eine berufliche Weiterbildung absolvieren, im Regelkreis des SGB II sind es dagegen nur gut 3 %. Der relative Anstieg der Teilnehmer im Rechtskreis des SGB III ist nicht auf vermehrte Anstrengungen in der beruflichen Weiterbildung, sondern auf den Rückgang der gemeldeten Zahl von Erwerbslosen von 1.235.000 im Januar 2008 auf gut 909.000 im Juni 2008 zurückzuführen.

Mit einem Berufsabschluss ausgestattete Erwerbslose im Rechtskreis des SGB III werden mit Zusatzqualifikationen schnell für den Arbeitsmarkt fit gemacht. Wer ohne qualifizierten Berufsabschluss im Rechtskreis des SGB II sitzt, hat dagegen wenig Chancen, eine berufliche Weiterbildung und damit eine dauerhafte Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.


Auslaufmodell berufsqualifizierende Weiterbildung

Mit der geänderten Geschäftspolitik seit 2003 hat die BA Umschulungen zum Auslaufmodell erklärt, obwohl gerade sie auf Dauer die bestens Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.

„Auffällig ist, dass sich seit dem Tiefstand 2005 bis 2007 die Eintritte verdoppelt haben, sodass Ende 2007 das Niveau der beruflichen Weiterbildungsbeteiligung von 2003 wieder erreicht wird. Der Anstieg verläuft in Ost- und Westdeutschland in etwa gleich.
Unter qualitativen Gesichtspunkten setzt der Neuanstieg der Weiterbildungsbeteiligung den seit 2000 beobachtbaren Trend zu Kurzzeitmaßnahmen (unter sechs Monaten) fort. Dieser Maßnahmetyp erhöht seinen Anteil zwischen 2004 und 2007 um 17 Prozentpunkte, während der Anteil der sechs- bis zwölfmonatigen Maßnahmen um 3 Prozentpunkte, der der Langzeitmaßnahmen (über zwölf Monate) sogar um 14 Prozentpunkte schrumpft.“
(…)
„Im Hinblick auf die Eingliederungsquoten erscheint die Verlagerung zu Kurzzeitmaßnahmen ambivalent. Gegenüber den Langzeitmaßnahmen (zwölf Monate und mehr) weisen sie eine deutlich niedrigere, gegenüber den sechs- bis zwölfmonatigen Maßnahmen aber eine um fünf Prozentpunkte höhere Eingliederungsquote nach sechs Monaten auf. Insbesondere für ältere Arbeitnehmer zeitigen die Langzeitmaßnahmen deutlich bessere Erfolge als die kurzen und mittellangen Maßnahmen. Fällt bei Letzteren die Vermittlungsquote mit zunehmendem Alter stark ab, so bleibt sie bei den Langzeitmaßnahmen relativ stabil.

Der deutliche Anstieg der Eintritte in FbW-Maßnahmen 2006 und 2007 lässt sich als Ausdruck einer prozyklischen Weiterbildungspolitik der BA im Konjunkturaufschwung interpretieren. Diese Politik setzt im Wesentlichen auf Kurzzeitmaßnahmen für erheblich mehr Arbeitskräfte als im Zeitraum 2003/04, ohne allerdings das Niveau von 2000 wieder zu erreichen – es bleibt ca. 50% unter ihm.“
(Bundesbildungsbericht 2008, Seite 149 - 151)


Der Anteil der von der BA bewilligten Umschulungen an allen beruflichen Weiterbildungen ist kontinuierlich gefallen, von gut 20 % von 2001 bis 2004 auf gerade noch 5,4 % in den ersten 5 Monaten 2008. Eine differenzierte Ausweisung nach den beiden Rechtskreisen SGB II und III, bezogen auf die Maßnahmedauer, liegt nicht vor.


Ausgaben für die berufliche Weiterbildung

Mit 526 Millionen Euro gab die BA 2006 für die berufliche Weiterbildung ein Viertel von dem aus, das sie 2003 für die berufliche Weiterbildung investierte. Der leichte Anstieg auf 619 Millionen im Jahr 2007 zeugt kaum von einer geänderten Förderpraxis.





Die untere Grafik weist die von der BA im Bereich der FbW ausgegebenen Gelder. Die Zahlen liegen unter dem in der oberen Tabelle ausgewiesenen Wert. Es ist möglich, dass die BA in der Tabelle (aus der Bundestagsdrucksache 16/9701) Mittel für das Sonderprogramm WeGebAU gemeinsam mit den Mitteln für FbW ausgewiesen hat. Auffällig ist die Zunahme im zweiten Quartal 2008 auf 172 Millionen Euro, der höchste Wert seit 3 Jahren. Da die Teilnehmerzahl im Bereich des SGB III lediglich um gut 9 % in 2008 gestiegen ist, deutet der Anstieg auf höhere Teilnehmerentgelte hin. Da im Bereich der FbW Bildungsgutscheine ausgegeben werden und damit die TeilnehmerInnen individuell entscheiden, wo sie die Weiterbildung absolvieren, ist ein massiver Preisdruck durch öffentliche Ausschreibungen auf die Bildungsträger kaum möglich. Ein Zustand, den die BA keineswegs begrüßt.


Fazit

Die BA investiert nicht mehr Geld in die berufliche Weiterbildung, sie investiert anders als noch vor 5 Jahren. Die Förderung geschieht kurzfristig und sie verhält sich prozyklisch zur Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung im Rechtskreis des SGB II ist seit 2005 kontinuierlich angestiegen, bewegt sich aber bezogen auf die Zahl der Erwerbslosen in einem niedrigen Bereich.

Was passiert, wenn sich die Konjunktur in den nächsten Monaten abkühlt, bleibt abzuwarten. Nach der gegenwärtigen Geschäftspolitik der BA ist zumindest ein erneuter Rückgang der Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis des SGB III nicht auszuschließen.


Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung


Sie können den Artikel hier als pdf-datei herunteralden. Die aktuellen Daten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung der BA finden sie hier als exc-Datei.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Bildungsgutschein
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009